Enorm wichtig und oft unterschätzt – Ausreichender betrieblicher Brandschutz

Mehr als 30 % der Brände in der Industrie führen zu Sachschäden von über 500.00,- €. Dessen ungeachtet wird gerade von kleineren Unternehmen oft nur ein Minimum in den betrieblichen Brandschutz investiert. Dabei kann ein Brand schnell und unbemerkt entstehen. Technische Defekte oder persönliches Fehlverhalten sind nur einige der häufigsten Brandursachen. Auch die Anzahl von Brandstiftungen an der Arbeitsstätte wird oft unterschätzt.

Unwiederbringlicher Prestigeverlust gerade bei mittelständischen Unternehmen
Doch nicht nur direkte Verluste sind für Unternehmen ärgerlich. Der einhergehende Prestigeverlust und eventuell folgende straf- und zivilrechtliche Folgen können bei Betrieben zu unwiederbringlichen Nachteilen führen.

Um Sach- und vor allem Personenschäden zu vermeiden, ist es daher unabkömmlich, dem betrieblichen Brandschutz ein Höchstmaß an Beachtung zu schenken.

Vorbeugender und abwehrender betrieblicher Brandschutz

Der betriebliche Brandschutz beinhaltet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Im Kern haben alle Brandschutzvorschriften ein Ziel. Einem Brand vorzubeugen und Schäden zu vermeiden und einzudämmen.

Alle Maßnahmen, welche zur Verhütung eines Brandes beitragen werden dem vorbeugenden Brandschutz zugeordnet.

Der abwehrende Brandschutz hat die Aufgabe bei Ausbruch eines Feuers Personen zu retten, Löschmaßnahmen vorzunehmen und die Ausbreitung des Brandes einzudämmen. Zu dem vorbeugenden Brandschutz tragen folgende Dinge bei:

Flucht- und Rettungswege:

In betrieblichen Gebäuden sind alle Flucht- und Rettungswege frei zu halten. Hier sind keine Gegenstände in diesen Bereichen abzustellen und Rettungstüren nicht zu verschließen oder zu blockieren.

Was in vielen Betrieben leichtsinnig außer Acht gelassen wird, ist in erster Linie eine der fundamentalsten Säulen der Brandschutzregeln überhaupt. Herumstehende Gegenstände oder verhinderte Brandschutztüren können im Fall eines Brandes durch die Rauch- und Sichtbehinderung zu einer tödlichen Falle werden.

Brandmeldeanlagen:

Brandmeldeanlagen dienen dazu, Brände zu erkennen und Personen durch ein lautes akustisches Signal zu warnen. Je nach Ausstattung der Anlage ist sie in der Lage, die Sprinkleranlage zu aktivieren, Aufzüge zu steuern, einen Rauchabzug zu öffnen oder die Feuerwehr zu informieren.

Hauptziel jeder Brandmeldeanlage ist es, diese Maßnahmen gleich zu Beginn des Brandes einzuleiten um Personen zu schützen und eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

Regelmäßige betriebliche Brandschutzunterweisungen:

Brandschutzunterweisungen gehören zu den Arbeitsschutzunterweisungen und müssen jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.

In erster Linie ist die Führungskraft des Betriebes zuständig. Diese Aufgabe wird aber in den meisten Fällen an einen Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten delegiert.

Die Brandschutzunterweisung hat ausführlich und informativ zu erfolgen. Mindestens dreißig Minuten sollte der Brandschutzbeauftragte in diese Unterweisung investieren, um eine nachhaltige Information bei den Mitarbeitern zu gewährleisten.

Die Brandschutzunterweisung beinhaltet folgende relevanten Punkte:

  • Wie entstehen Brände?
  • Informationen über Brandklassen und Löscharten
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege im Gebäude
  • Richtiges Verhalten im Falle einer Gebäuderäumung
  • Fragen und Anregungen in Bezug auf Brandverhütung und Brandabwehr

Die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten kann in Seminaren und Weiterbildungen erworben werden. Die entsprechenden Mitarbeiter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über Änderungen im Brandschutzrecht zu informieren und an Fortbildungen zu diesem Thema teilzunehmen.

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Ein klarer und übersichtliger Flucht- und Rettungsplan rettet Leben. Der Aushang von Flucht- und Rettungsplänen ist verpflichtend. Er besteht aus einem vereinfachten Grundriss des Gebäudes und immer farbig unterteilt. Er zeigt den den sichersten Rettungsweg und richtiges Verhalten im Falle eine Brandes oder Unfalls auf.

Insbesondere beinhaltet er folgende Punkte:

  • Flucht- und Rettungswege
  • Notausgänge
  • Wege zu der Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Koffer, Notfalltelefon)
  • Lage von Brandbekämpfungsmitteln wie Löschdecken, Feuerlöschern und Löschschläuchen
  • Sammelplätze im Fall eines Brandes
  • Momentaner Standort
  • Hinweise im Umgang mit Unfällen und im Brandfall

Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675:

Feuerwehrlaufkarten befinden sich in einem geschlossenen Behältnis und gehören zu den Brandmeldeanlagen dazu.

Sie weisen einen vereinfachten Gebäudegrundriss und Geschossplan, sowie die Melderart und –anzahl auf und helfen den Einsatzkräften Zugang zu dem ausgelösten Meldebereich zu finden.

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient der Orientierung und Führung der Feuerwehr. Die Einsatzkräfte können sich mit einem derartigen Plan bereits auf dem Weg zum Einsatzort ein Bild von dem Gebäude machen und stellen daher eine große Hilfe für die Einsatzkräfte dar.

Sie liefern wichtige Informationen, dazu gehören unter anderem:

  • Feuerwehrzufahrt, befahrbare Flächen für die Feuerwehr.
  • Zugänge in das Gebäude
  • Platz der Brandmeldezentrale
  • Bereiche, wo sich Hydranten und Steigleitungen befinden
  • Gas- & Feuergefährliche Flächen
  • Sonstige Gefahrenstellen

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 müssen von fachlich qualifiziertem Personen in Absprache mit der Feuerwehr erstellt werden. Sie müssen mindestens im Abstand von 2 Jahren auf ihre Aktualität überprüft werden.

In die Kategorie des abwehrenden Brandschutzes zählen sämtliche Maßnahmen, welche erfolgen, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist.

– Löschmaßnahmen im Gebäude

– Bewässern von umliegenden Gebäuden, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern

– Rettung von Personen und Tieren aus dem Gebäude

– Verminderung des zu erwartenden Sachschadens

Ein guter betrieblicher Brandschutz kann im Ernstfall über Leben und Tot entscheiden. Eine gute Mitarbeiterschulung durch qualitativ gut aufgestellte Brandschutzbeauftragte, gut sichtbare Flucht- und Rettungspläne und das kontinuierliche Freihalten von Flucht- und Rettungswegen trägt entscheidend zu der Sicherheit aller Personen bei.

Die Sicherheit steht an oberster Stelle

In diesem nachfolgenden Beitrag wird die Thematik der Gebäudesicherheit und die Aufklärung der Mitarbeiter in Bezug auf mögliche Gefahrensituationen und Notfällen im Berufsalltag erläutert.

Die Gefährdungsbeurteilung

Vor dem eigentlichen Erstellen von Flucht- und Feuerwehrplänen empfiehlt es sich eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung seitens der Feuerwehr vornehmen zu lassen. Diese kann potentielle Gefahrenquellen, basierend auf den Erfahrungswerten anderer Objekte, frühzeitig erkennen und Verbesserungsvorschläge beim vorbeugenden Brandschutz geben. Diese Beurteilung der Feuerwehr sollte dann unmittelbar bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie den Feuerwehrplänen berücksichtigt werden.

Der Flucht und Rettungsplan

Unter einem Flucht und Rettungsplan versteht man einen öffentlich zugänglichen Übersichtsplan, welcher diverse Informationen über die lokalen Gegebenheiten des Gebäudes sowie Brandschutzeinrichtungen beinhaltet. Ein Flucht und Rettungsplan unterliegt der rechtlichen Norm DIN 23601. In dieser Norm sind die Inhalte eines solchen Planes im Detail erläutert. Ein Flucht und Rettungsplan veranschaulicht den Grundriss des Gebäudes respektive einer industriellen Produktionsanlage und dient zur visuellen Orientierung. Flucht und Rettungspläne müssen so gestaltet sein, dass diese unmissverständlich von jeder Person gelesen werden können. Je nach Größe des Objekts kann auch nur ein Ausschnitt zur leichteren Lesbarkeit dargestellt werden. Im Notfall geht es darum den hilfeersuchenden Personen die wichtigsten Informationen verständlich und gut sichtbar darzustellen.

Die Inhalte und der Aufbau von Flucht- und Rettungsplänen

Ein Flucht und Rettungsplan zeigt den aktuellen Standort des Nutzers, meist gekennzeichnet durch einen blauen Punkt auf dem Lageplan. Des Weiteren ist eine Abbildung des aktuellen Stockwerkes sowie die Geschosszahl ausgewiesen. Der genaue Fluchtweg ins Freie wird durch entsprechende grüne Pfeile dargestellt. Nutzen Sie stets den ausgeschilderten Notausgang, jene weisen durch weiße Pfeile auf grünem Untergrund einen gesicherten Fluchtweg aus. Brandmeldertaster zur Warnung der im Gebäude befindlichen Personen sowie zur zeitgleichen Alarmierung der Feuerwehr sind ebenfalls eingezeichnet und sind im Ernstfall frühestmöglich zu betätigen. Feuerlöscher, Löschdecke und Wandhydrant Typ S zum schnellen Eingriff bei Entstehungsbränden werden zum Einen durch entsprechende rote Schilder auf den Fluren gekennzeichnet und zum Anderen sind deren Standorte ebenfalls im Plan gekennzeichnet. Es ist darauf zu achten, dass sich sämtliche Personen nach Flucht aus dem Gebäude bei den gekennzeichneten Sammelstellen aufhalten.

Im Randbereich des Planes befindet sich eine Verhaltensanweisung für den Brandfall sowie den Eintritt sonstiger Notfälle. In diesen rot und grün umrandeten Feldern gibt es eine gesonderte Erläuterung über die Vorgehensweise beim Eintritt solcher Notfälle. Unter anderem ist die polizeiliche- und rettungsdienstliche Notrufnummer sowie das Absetzen eines Notrufes erklärt. Oberstes Ziel im Notfall ist es Ruhe zu bewahren und bedacht zu handeln. Unter den Verhaltensregeln im Notfall befindet sich eine Legende über die in der Karte ausgeschilderten Piktogramme. Unterhalb der Legende ist die Anschrift des Unternehmens sowie die Anschrift der Firma welche den Plan erstellt hat ausgeschildert.

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne unterliegen der DIN 14095. Diese müssen von einer sachkundigen Person, d.h. jene benötigen Sachkunde in den Bereichen baulicher-, Anlagentechnischer-, abwehrender Brandschutz, Arbeitsschutz und Gefahrenstoffe, erstellt und alle zwei Jahre auf Richtigkeit überprüft werden. Diese Pläne befinden sich im Gebäude an einem zentralen Ort, meist in der Brandmeldezentrale. Die Pläne werden durch die Feuerwehr im Notfall entnommen und zeigen rasch potentielle Gefahrenquellen sowie lokale Gegebenheiten. Ausgelöste Sicherheitseinrichtungen wie Rauchmelder und Druckkopfmelder sind in den Plänen ebenfalls verzeichnet und können rasch geortet werden. Im Notfall kann die Schadensausbreitung daher schnell reduziert werden, da ein aufwendiges Durchsuchen der Räumlichkeiten entfällt.

Die Notwendigkeit von Sicherheits- und Brandschutzunterweisungen

Die Schulung der Mitarbeiter im Bereich Sicherheit und Brandschutz ist essentiell. Im Notfall sollen die geschulten Mitarbeiter für einen reibungslosen Ablauf sorgen und schnell Gefahrensituationen erkennen können. Solche Schulungen werden oftmals als lästig für die Mitarbeiterschaft empfunden. Weisen Sie daher stets auf den Nutzen und die Wichtigkeit dieser Schulungen hin! Die Gefahrenlage wird häufig unterschätzt, Unterweisungen schärfen die Sinne der Mitarbeiter. Jahrelange Unfallfreiheit ist kein Garant dafür, dass keine Gefahr besteht! Diese Tatsache verleitet häufig zu leichtsinnigem Handeln und dem Abweichen von Verhaltensanweisungen im Sinne der allgemeinen Sicherheit.

Richtlinien für Sicherheits- und Brandschutzunterweisungen

Generell gilt, dass sämtliche Mitarbeiter sich mindestens jährlich einer Sicherheits- und Brandschutzunterweisung unterziehen müssen.
Neue Mitarbeiter sind nach Unternehmenseintritt unmittelbar über die Sicherheitseinrichtungen, die Flucht- und Rettungswege zu informieren. Die Unterweisungen werden schriftlich dokumentiert.

Im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes sind die Mitarbeiter über die Brandverhütung zu unterrichten. Dazu zählen Rauchverbote, der Umgang mit Feuer und offenem Licht sowie Arbeiten mit und an elektrischen Anlagen.

Außerdem sollte die Rettungskette und der innerbetriebliche Informationsfluss im Notfall detailliert erklärt werden. Diesbezüglich müssen Mitarbeiter den Unterschied zwischen einem Hauseigenen Alarmsystem und einem externen Alarmsystem, in Form einer Brandmeldeanlage, kennen. In der Regel gibt es in den meisten Betrieben speziell ausgebildete Brandschutz- und Rettungshelfer seitens der Mitarbeiterschaft, welche im Notfall die vorgegebenen Abläufe unterstützen. Diese tragen zur Sicherheit aller bei, sind entsprechend regelmäßig im Umgang mit den Rettungseinrichtungen zu schulen und über potentielle neue Gefahren zu informieren.