Betrieblicher Brandschutz

Enorm wichtig und oft unterschätzt – Ausreichender betrieblicher Brandschutz

Mehr als 30 % der Brände in der Industrie führen zu Sachschäden von über 500.00,- €. Dessen ungeachtet wird gerade von kleineren Unternehmen oft nur ein Minimum in den betrieblichen Brandschutz investiert. Dabei kann ein Brand schnell und unbemerkt entstehen. Technische Defekte oder persönliches Fehlverhalten sind nur einige der häufigsten Brandursachen. Auch die Anzahl von Brandstiftungen an der Arbeitsstätte wird oft unterschätzt.

Unwiederbringlicher Prestigeverlust gerade bei mittelständischen Unternehmen
Doch nicht nur direkte Verluste sind für Unternehmen ärgerlich. Der einhergehende Prestigeverlust und eventuell folgende straf- und zivilrechtliche Folgen können bei Betrieben zu unwiederbringlichen Nachteilen führen.

Um Sach- und vor allem Personenschäden zu vermeiden, ist es daher unabkömmlich, dem betrieblichen Brandschutz ein Höchstmaß an Beachtung zu schenken.

Vorbeugender und abwehrender betrieblicher Brandschutz

Der betriebliche Brandschutz beinhaltet den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz. Im Kern haben alle Brandschutzvorschriften ein Ziel. Einem Brand vorzubeugen und Schäden zu vermeiden und einzudämmen.

Alle Maßnahmen, welche zur Verhütung eines Brandes beitragen werden dem vorbeugenden Brandschutz zugeordnet.

Der abwehrende Brandschutz hat die Aufgabe bei Ausbruch eines Feuers Personen zu retten, Löschmaßnahmen vorzunehmen und die Ausbreitung des Brandes einzudämmen. Zu dem vorbeugenden Brandschutz tragen folgende Dinge bei:

Flucht- und Rettungswege:

In betrieblichen Gebäuden sind alle Flucht- und Rettungswege frei zu halten. Hier sind keine Gegenstände in diesen Bereichen abzustellen und Rettungstüren nicht zu verschließen oder zu blockieren.

Was in vielen Betrieben leichtsinnig außer Acht gelassen wird, ist in erster Linie eine der fundamentalsten Säulen der Brandschutzregeln überhaupt. Herumstehende Gegenstände oder verhinderte Brandschutztüren können im Fall eines Brandes durch die Rauch- und Sichtbehinderung zu einer tödlichen Falle werden.

Brandmeldeanlagen:

Brandmeldeanlagen dienen dazu, Brände zu erkennen und Personen durch ein lautes akustisches Signal zu warnen. Je nach Ausstattung der Anlage ist sie in der Lage, die Sprinkleranlage zu aktivieren, Aufzüge zu steuern, einen Rauchabzug zu öffnen oder die Feuerwehr zu informieren.

Hauptziel jeder Brandmeldeanlage ist es, diese Maßnahmen gleich zu Beginn des Brandes einzuleiten um Personen zu schützen und eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern.

Regelmäßige betriebliche Brandschutzunterweisungen:

Brandschutzunterweisungen gehören zu den Arbeitsschutzunterweisungen und müssen jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.

In erster Linie ist die Führungskraft des Betriebes zuständig. Diese Aufgabe wird aber in den meisten Fällen an einen Mitarbeiter mit entsprechender Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten delegiert.

Die Brandschutzunterweisung hat ausführlich und informativ zu erfolgen. Mindestens dreißig Minuten sollte der Brandschutzbeauftragte in diese Unterweisung investieren, um eine nachhaltige Information bei den Mitarbeitern zu gewährleisten.

Die Brandschutzunterweisung beinhaltet folgende relevanten Punkte:

  • Wie entstehen Brände?
  • Informationen über Brandklassen und Löscharten
  • Richtiges Verhalten im Brandfall
  • Flucht- und Rettungswege im Gebäude
  • Richtiges Verhalten im Falle einer Gebäuderäumung
  • Fragen und Anregungen in Bezug auf Brandverhütung und Brandabwehr

Die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten kann in Seminaren und Weiterbildungen erworben werden. Die entsprechenden Mitarbeiter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über Änderungen im Brandschutzrecht zu informieren und an Fortbildungen zu diesem Thema teilzunehmen.

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Ein klarer und übersichtliger Flucht- und Rettungsplan rettet Leben. Der Aushang von Flucht- und Rettungsplänen ist verpflichtend. Er besteht aus einem vereinfachten Grundriss des Gebäudes und immer farbig unterteilt. Er zeigt den den sichersten Rettungsweg und richtiges Verhalten im Falle eine Brandes oder Unfalls auf.

Insbesondere beinhaltet er folgende Punkte:

  • Flucht- und Rettungswege
  • Notausgänge
  • Wege zu der Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Koffer, Notfalltelefon)
  • Lage von Brandbekämpfungsmitteln wie Löschdecken, Feuerlöschern und Löschschläuchen
  • Sammelplätze im Fall eines Brandes
  • Momentaner Standort
  • Hinweise im Umgang mit Unfällen und im Brandfall

Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675:

Feuerwehrlaufkarten befinden sich in einem geschlossenen Behältnis und gehören zu den Brandmeldeanlagen dazu.

Sie weisen einen vereinfachten Gebäudegrundriss und Geschossplan, sowie die Melderart und –anzahl auf und helfen den Einsatzkräften Zugang zu dem ausgelösten Meldebereich zu finden.

Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient der Orientierung und Führung der Feuerwehr. Die Einsatzkräfte können sich mit einem derartigen Plan bereits auf dem Weg zum Einsatzort ein Bild von dem Gebäude machen und stellen daher eine große Hilfe für die Einsatzkräfte dar.

Sie liefern wichtige Informationen, dazu gehören unter anderem:

  • Feuerwehrzufahrt, befahrbare Flächen für die Feuerwehr.
  • Zugänge in das Gebäude
  • Platz der Brandmeldezentrale
  • Bereiche, wo sich Hydranten und Steigleitungen befinden
  • Gas- & Feuergefährliche Flächen
  • Sonstige Gefahrenstellen

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 müssen von fachlich qualifiziertem Personen in Absprache mit der Feuerwehr erstellt werden. Sie müssen mindestens im Abstand von 2 Jahren auf ihre Aktualität überprüft werden.

In die Kategorie des abwehrenden Brandschutzes zählen sämtliche Maßnahmen, welche erfolgen, wenn ein Brand bereits ausgebrochen ist.

– Löschmaßnahmen im Gebäude

– Bewässern von umliegenden Gebäuden, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern

– Rettung von Personen und Tieren aus dem Gebäude

– Verminderung des zu erwartenden Sachschadens

Ein guter betrieblicher Brandschutz kann im Ernstfall über Leben und Tot entscheiden. Eine gute Mitarbeiterschulung durch qualitativ gut aufgestellte Brandschutzbeauftragte, gut sichtbare Flucht- und Rettungspläne und das kontinuierliche Freihalten von Flucht- und Rettungswegen trägt entscheidend zu der Sicherheit aller Personen bei.