Die Sicherheit steht an oberster Stelle
In diesem nachfolgenden Beitrag wird die Thematik der Gebäudesicherheit und die Aufklärung der Mitarbeiter in Bezug auf mögliche Gefahrensituationen und Notfällen im Berufsalltag erläutert.
Die Gefährdungsbeurteilung
Vor dem eigentlichen Erstellen von Flucht- und Feuerwehrplänen empfiehlt es sich eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung seitens der Feuerwehr vornehmen zu lassen. Diese kann potentielle Gefahrenquellen, basierend auf den Erfahrungswerten anderer Objekte, frühzeitig erkennen und Verbesserungsvorschläge beim vorbeugenden Brandschutz geben. Diese Beurteilung der Feuerwehr sollte dann unmittelbar bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen sowie den Feuerwehrplänen berücksichtigt werden.
Der Flucht und Rettungsplan
Unter einem Flucht und Rettungsplan versteht man einen öffentlich zugänglichen Übersichtsplan, welcher diverse Informationen über die lokalen Gegebenheiten des Gebäudes sowie Brandschutzeinrichtungen beinhaltet. Ein Flucht und Rettungsplan unterliegt der rechtlichen Norm DIN 23601. In dieser Norm sind die Inhalte eines solchen Planes im Detail erläutert. Ein Flucht und Rettungsplan veranschaulicht den Grundriss des Gebäudes respektive einer industriellen Produktionsanlage und dient zur visuellen Orientierung. Flucht und Rettungspläne müssen so gestaltet sein, dass diese unmissverständlich von jeder Person gelesen werden können. Je nach Größe des Objekts kann auch nur ein Ausschnitt zur leichteren Lesbarkeit dargestellt werden. Im Notfall geht es darum den hilfeersuchenden Personen die wichtigsten Informationen verständlich und gut sichtbar darzustellen.
Die Inhalte und der Aufbau von Flucht- und Rettungsplänen
Ein Flucht und Rettungsplan zeigt den aktuellen Standort des Nutzers, meist gekennzeichnet durch einen blauen Punkt auf dem Lageplan. Des Weiteren ist eine Abbildung des aktuellen Stockwerkes sowie die Geschosszahl ausgewiesen. Der genaue Fluchtweg ins Freie wird durch entsprechende grüne Pfeile dargestellt. Nutzen Sie stets den ausgeschilderten Notausgang, jene weisen durch weiße Pfeile auf grünem Untergrund einen gesicherten Fluchtweg aus. Brandmeldertaster zur Warnung der im Gebäude befindlichen Personen sowie zur zeitgleichen Alarmierung der Feuerwehr sind ebenfalls eingezeichnet und sind im Ernstfall frühestmöglich zu betätigen. Feuerlöscher, Löschdecke und Wandhydrant Typ S zum schnellen Eingriff bei Entstehungsbränden werden zum Einen durch entsprechende rote Schilder auf den Fluren gekennzeichnet und zum Anderen sind deren Standorte ebenfalls im Plan gekennzeichnet. Es ist darauf zu achten, dass sich sämtliche Personen nach Flucht aus dem Gebäude bei den gekennzeichneten Sammelstellen aufhalten.
Im Randbereich des Planes befindet sich eine Verhaltensanweisung für den Brandfall sowie den Eintritt sonstiger Notfälle. In diesen rot und grün umrandeten Feldern gibt es eine gesonderte Erläuterung über die Vorgehensweise beim Eintritt solcher Notfälle. Unter anderem ist die polizeiliche- und rettungsdienstliche Notrufnummer sowie das Absetzen eines Notrufes erklärt. Oberstes Ziel im Notfall ist es Ruhe zu bewahren und bedacht zu handeln. Unter den Verhaltensregeln im Notfall befindet sich eine Legende über die in der Karte ausgeschilderten Piktogramme. Unterhalb der Legende ist die Anschrift des Unternehmens sowie die Anschrift der Firma welche den Plan erstellt hat ausgeschildert.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne unterliegen der DIN 14095. Diese müssen von einer sachkundigen Person, d.h. jene benötigen Sachkunde in den Bereichen baulicher-, Anlagentechnischer-, abwehrender Brandschutz, Arbeitsschutz und Gefahrenstoffe, erstellt und alle zwei Jahre auf Richtigkeit überprüft werden. Diese Pläne befinden sich im Gebäude an einem zentralen Ort, meist in der Brandmeldezentrale. Die Pläne werden durch die Feuerwehr im Notfall entnommen und zeigen rasch potentielle Gefahrenquellen sowie lokale Gegebenheiten. Ausgelöste Sicherheitseinrichtungen wie Rauchmelder und Druckkopfmelder sind in den Plänen ebenfalls verzeichnet und können rasch geortet werden. Im Notfall kann die Schadensausbreitung daher schnell reduziert werden, da ein aufwendiges Durchsuchen der Räumlichkeiten entfällt.
Die Notwendigkeit von Sicherheits- und Brandschutzunterweisungen
Die Schulung der Mitarbeiter im Bereich Sicherheit und Brandschutz ist essentiell. Im Notfall sollen die geschulten Mitarbeiter für einen reibungslosen Ablauf sorgen und schnell Gefahrensituationen erkennen können. Solche Schulungen werden oftmals als lästig für die Mitarbeiterschaft empfunden. Weisen Sie daher stets auf den Nutzen und die Wichtigkeit dieser Schulungen hin! Die Gefahrenlage wird häufig unterschätzt, Unterweisungen schärfen die Sinne der Mitarbeiter. Jahrelange Unfallfreiheit ist kein Garant dafür, dass keine Gefahr besteht! Diese Tatsache verleitet häufig zu leichtsinnigem Handeln und dem Abweichen von Verhaltensanweisungen im Sinne der allgemeinen Sicherheit.
Richtlinien für Sicherheits- und Brandschutzunterweisungen
Generell gilt, dass sämtliche Mitarbeiter sich mindestens jährlich einer Sicherheits- und Brandschutzunterweisung unterziehen müssen.
Neue Mitarbeiter sind nach Unternehmenseintritt unmittelbar über die Sicherheitseinrichtungen, die Flucht- und Rettungswege zu informieren. Die Unterweisungen werden schriftlich dokumentiert.
Im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes sind die Mitarbeiter über die Brandverhütung zu unterrichten. Dazu zählen Rauchverbote, der Umgang mit Feuer und offenem Licht sowie Arbeiten mit und an elektrischen Anlagen.
Außerdem sollte die Rettungskette und der innerbetriebliche Informationsfluss im Notfall detailliert erklärt werden. Diesbezüglich müssen Mitarbeiter den Unterschied zwischen einem Hauseigenen Alarmsystem und einem externen Alarmsystem, in Form einer Brandmeldeanlage, kennen. In der Regel gibt es in den meisten Betrieben speziell ausgebildete Brandschutz- und Rettungshelfer seitens der Mitarbeiterschaft, welche im Notfall die vorgegebenen Abläufe unterstützen. Diese tragen zur Sicherheit aller bei, sind entsprechend regelmäßig im Umgang mit den Rettungseinrichtungen zu schulen und über potentielle neue Gefahren zu informieren.